Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leadgen – Webdesign · SEO · Social Media · Performance Marketing Benjamin Mathias Sedlacek, Einzelunternehmen „Leadgen“ Steinmetzgasse 10, 2301 Oberhausen, Niederösterreich, Österreich Kleinunternehmer gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG – keine Umsatzsteuer E-Mail: benjaminsedlacek43@gmail.com · Tel.: 0664 1325145 Stand: September 2026
1. Geltung, Vertragsabschluss und Änderungen
1.1 Benjamin Mathias Sedlacek, Einzelunternehmen „Leadgen“ (im Folgenden „Agentur“), erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem beauftragenden Unternehmen (im Folgenden „Kunde“), auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen (B2B). 1.2 Vertragsabschluss ohne gesonderte Unterschrift: Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein von der Agentur gelegtes Angebot bestätigt. Als Bestätigung gilt insbesondere die Zusage per E-Mail, die Antwort auf das Angebots-E-Mail (z. B. „hiermit bestätige ich das Angebot“, „passt“, „bestätigt“, „ok“), die elektronische Freigabe bzw. Annahme des Angebots über das eingesetzte Angebots-/Rechnungssystem (z. B. sevDesk) oder die Leistung einer vereinbarten Anzahlung. Mit dieser Bestätigung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande; eine handschriftliche Unterschrift oder ein gesonderter Vertragstext ist dafür nicht erforderlich. 1.3 Mit Bestätigung des Angebots erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertrags an. Das jeweilige Angebot (samt Leistungsbeschreibung, Preisen und Zahlungsbedingungen) und diese AGB bilden gemeinsam den Vertrag. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung im Angebot diesen AGB vor. 1.4 Die AGB werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht, indem sie im Angebot ausdrücklich genannt und unter www.benjaminsedlacek.at/agb jederzeit abrufbar, speicher- und ausdruckbar bereitgehalten und/oder dem Angebot als PDF-Anlage beigefügt werden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht binnen 14 Tagen schriftlich (auch per E-Mail) widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens und die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte. 1.6 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Ihrer Geltung wird hiermit ausdrücklich widersprochen; eines weiteren Widerspruchs bedarf es nicht. 1.7 Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Gültigkeitsfrist versehen, freibleibend. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt werden. 1.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sowie einem allfälligen Briefing- oder Fragebogenprotokoll. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich verrechnet. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der gestalterischen und technischen Umsetzung Gestaltungsfreiheit der Agentur. 2.2 Die Agentur erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen: Webdesign und Webentwicklung (Konzeption, Gestaltung, Umsetzung und Einrichtung von Websites/Landingpages inkl. Einbindung von Inhalten); Suchmaschinenoptimierung (SEO); Social-Media-Marketing (Erstellung, Betreuung und/oder Bewerbung von Inhalten auf Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn); Performance Marketing / Online-Werbung (Konzeption, Einrichtung, Schaltung und Betreuung bezahlter Werbekampagnen, z. B. Meta Ads, Google Ads); sowie Wartung, Betreuung und laufende Pflege bestehender Websites. 2.3 Freigaben: Der Kunde hat sämtliche Leistungen der Agentur (insbesondere Vorentwürfe, Skizzen, Designs, Texte, Website-Stände, Werbemittel und elektronische Dateien) unverzüglich zu prüfen und binnen drei (3) Werktagen ab Zugang schriftlich (auch per E-Mail) freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als genehmigt und freigegeben; die Agentur ist berechtigt, auf dieser Grundlage weiterzuarbeiten und die Leistung als erbracht zu verrechnen. 2.4 Die Agentur ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung technischer Hilfsmittel einschließlich künstlicher Intelligenz zu bedienen. Sämtliche Regelungen dieser AGB – insbesondere zu Eigentum, Nutzungsrechten, Gewährleistung und Haftung – gelten gleichermaßen für Leistungen, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz erbracht werden.
3. Besondere Hinweise zu SEO, Social Media und Ads
3.1 SEO – kein Ranking-Versprechen: Suchmaschinen bestimmen Platzierungen über laufend geänderte, der Agentur nicht offengelegte Algorithmen. Die Agentur schuldet eine fachgerechte Optimierung nach anerkannten Methoden, jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine bestimmte Position, kein bestimmtes Ranking, keinen bestimmten Traffic und keine bestimmte Anzahl an Anfragen. 3.2 Social-Media-Kanäle – Plattform-Risiko: Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Meta/Facebook, Instagram, TikTok, Google) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen, Inhalte und ganze Konten aus beliebigem Grund abzulehnen, einzuschränken, zu sperren oder zu entfernen. Es besteht daher das für die Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte auch grundlos entfernt werden; die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes kann Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt sie auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde ausdrücklich, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses mitbestimmen. Die Agentur führt den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einhaltung der Plattform-Richtlinien aus, kann jedoch nicht dafür einstehen, dass eine beauftragte Kampagne jederzeit abrufbar ist. 3.3 Ads / Performance – kein Ergebnis-Versprechen: Die Agentur schuldet die fachgerechte Einrichtung und Betreuung von Kampagnen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Leads, Umsätze, ROAS, Klickpreise). Ergebnisse hängen maßgeblich von Markt, Angebot, Budget und den Werbeplattformen ab. 3.4 Werbebudget (Media-Spend): Kosten für die Schaltung bezahlter Werbung (Ad-Budget an Meta, Google etc.) trägt der Kunde zusätzlich zum Honorar der Agentur. Das Budget wird – sofern nicht anders vereinbart – über ein auf den Kunden lautendes Werbekonto oder gegen Vorauszahlung an die Agentur finanziert.
4. Konzept- und Ideenschutz (Mockups, Entwürfe, Präsentationen)
Lädt ein Unternehmen die Agentur ein, vor Abschluss des Hauptvertrages ein Konzept, einen Entwurf oder ein Mockup zu erstellen bzw. zu präsentieren, und kommt die Agentur dieser Einladung nach, gilt Folgendes: 4.1 Bereits durch die Einladung und deren Annahme durch die Agentur entsteht ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“); auch diesem liegen diese AGB zugrunde. 4.2 Das einladende Unternehmen anerkennt, dass die Agentur mit der Konzept- und Entwurfserstellung (z. B. Website-Mockups, Designvorschläge, Textkonzepte) kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl noch keine Leistungspflichten übernommen wurden. 4.3 Konzepte, Entwürfe und Mockups unterstehen in ihren sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung oder Bearbeitung ohne Zustimmung der Agentur ist nicht gestattet. 4.4 Darüber hinaus enthalten Konzepte werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen. Geschützt sind jene Elemente, die eigenständig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben – insbesondere Werbeschlagwörter, Headlines, Websitestruktur und Seitenaufbau, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen sowie Werbemittel. 4.5 Das einladende Unternehmen verpflichtet sich, diese präsentierten Ideen außerhalb eines später abzuschließenden Hauptvertrages weder selbst noch durch Dritte (insbesondere andere Agenturen oder Dienstleister) wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen. 4.6 Ist das einladende Unternehmen der Ansicht, dass ihm Ideen präsentiert wurden, auf die es bereits vor der Präsentation gekommen ist, hat es dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung zeitlich zuordenbarer Beweismittel bekanntzugeben. Andernfalls gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur eine für das Unternehmen neue Idee präsentiert hat und bei deren Verwendung verdienstlich wurde. 4.7 Das einladende Unternehmen kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen, nach dem Einzelfall zu berechnenden Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst mit vollständigem Zahlungseingang bei der Agentur ein.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt der Agentur zeitgerecht und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge zur Verfügung (z. B. Texte, Logos, Fotos, Firmendaten sowie Zugangsdaten zu Domain, Hosting, Website, Social-Media- und Werbekonten) und informiert die Agentur über alle für die Durchführung des Auftrages bedeutsamen Umstände, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. 5.2 Der Kunde prüft die von ihm bereitgestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter (Rechteclearing) und garantiert, dass diese für den vereinbarten Zweck frei verwendet werden dürfen. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht nicht für eine Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer Rechtsverletzung durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos und ersetzt ihr sämtliche daraus entstehenden Nachteile einschließlich der Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Abwehr solcher Ansprüche und stellt ihr unaufgefordert alle Unterlagen zur Verfügung. 5.3 Der Kunde trägt jenen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt werden müssen oder sich verzögern. Verzögert der Kunde die Beistellung von Inhalten, Zugängen oder Freigaben, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
6. Fremdleistungen und Drittkosten
6.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst zu erbringen oder sich sorgfältig ausgewählter Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen oder – nach vorheriger Information des Kunden – in dessen Namen. 6.2 Kosten für Fremd- und Drittleistungen, die für die Umsetzung erforderlich sind (z. B. Domains, Hosting, E-Mail-Postfächer, Website-Baukasten- oder Software-Lizenzen, Premium-Plugins, Schriften, Stockfotos/-videos, Werbebudget), trägt der Kunde zusätzlich zum Honorar. 6.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen (z. B. Hosting- oder Lizenzverträge), hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Fall einer Vertragsauflösung aus wichtigem Grund.
7. Termine
7.1 Angegebene Liefer- oder Fertigstellungstermine gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Termine sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. 7.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der Agentur nicht zu vertretender Umstände (einschließlich verspäteter Mitwirkung des Kunden) lassen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses ruhen und verlängern die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsteile zum Rücktritt berechtigt. 7.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, kann der Kunde vom Vertrag erst zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Vorzeitige Auflösung
8.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, etwa gegen die Zahlung fällig gestellter Beträge oder gegen Mitwirkungspflichten; c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen noch taugliche Sicherheiten leistet. 8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn die Agentur fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist von mindestens 14 Tagen gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt. 8.3 Im Fall der Auflösung sind die bis dahin erbrachten Leistungen der Agentur nach Maßgabe von Punkt 9.5 zu vergüten.
9. Honorar und laufende Leistungen
9.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes angemessene Vorschüsse (Anzahlungen) zu verlangen und den Leistungsbeginn vom Eingang der Anzahlung abhängig zu machen. Bei Aufträgen mit einem Volumen ab € 3.000,– oder bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischen- bzw. Teilrechnungen zu legen oder Akontozahlungen abzurufen. 9.2 Sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen, verstehen sich alle Beträge als Nettobeträge zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Solange die Agentur die Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und verrechnet. 9.3 Laufende Leistungen (z. B. SEO-Betreuung, Social-Media-Betreuung, Kampagnen-Management, Website-Wartung) werden – sofern vereinbart – als monatliche Pauschale im Voraus verrechnet. Solche Dauerschuldverhältnisse laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Angebot keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung frühestens zum Ablauf dieser Mindestlaufzeit möglich; danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einmonatiger Frist gekündigt wird. Bereits geleistete Zahlungen für den laufenden Zeitraum werden nicht rückerstattet. 9.4 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Honorar umfasst sind, sowie Barauslagen werden gesondert verrechnet. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Zeichnet sich eine Überschreitung von mehr als 15 % ab, weist die Agentur den Kunden darauf hin; die Überschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Eine Überschreitung bis 15 % gilt vorweg als genehmigt. 9.5 Bricht der Kunde einen erteilten Auftrag ab oder ändert er ihn einseitig ohne Einbindung der Agentur, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu ersetzen. Sofern der Abbruch nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur beruht, gebührt der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar; die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird abbedungen. An bereits erbrachten Arbeiten erwirbt der Kunde in diesem Fall keine Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind der Agentur unverzüglich zurückzustellen bzw. zu löschen.
10. Zahlung, Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
10.1 Rechnungen sind – sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart – sofort ab Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung von Barauslagen und sonstigen Aufwendungen. 10.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde verpflichtet sich zum Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, jedenfalls für zwei Mahnungen in Höhe von mindestens € 20,00 je Mahnung sowie die Kosten eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt. 10.3 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche weiteren Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht) und offene Beträge aus anderen mit dem Kunden geschlossenen Verträgen sofort fällig zu stellen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 10.4 Wurde Ratenzahlung vereinbart, behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). 10.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn, diese wurden von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Zahlungen dürfen nicht wegen Bemängelungen zurückgehalten werden. 10.6 Eigentums- und Rechtevorbehalt: Alle Leistungen, Werkstücke und Dateien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars samt Nebenforderungen im Eigentum der Agentur. Nutzungs- und Verwertungsrechte (siehe Punkt 11), einschließlich der Übertragung, Domain-Aufschaltung bzw. Online-Stellung einer Website, gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Nutzt der Kunde Leistungen bereits vorher, beruht dies auf einem jederzeit widerruflichen Leihverhältnis.
11. Eigentumsrecht, Nutzungsrechte und Urheberrecht
11.1 Sämtliche Leistungen der Agentur – einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Mockups, Reinzeichnungen, Konzepte, Grafiken, Texte, Code) und auch einzelner Teile daraus – bleiben ebenso wie die Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur; dies gilt gleichermaßen für Leistungen, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz erbracht werden. Der Kunde erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung ist die Nutzung auf Österreich beschränkt. 11.2 Änderungen oder Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für ihn tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Die Herausgabe sogenannter „offener Dateien“ (Quell-, Projekt- oder Arbeitsdateien) ist ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil; ein Anspruch darauf besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. 11.3 Für eine Nutzung, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich; dafür steht der Agentur eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 11.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist auch nach Ablauf des Vertrages die Zustimmung der Agentur notwendig. Für solche Nutzungen steht der Agentur im ersten Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu, im zweiten Jahr die Hälfte, im dritten Jahr ein Viertel; ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen. Diese Regelung gilt nicht für die bestimmungsgemäße Weiterverwendung einer vollständig bezahlten und an den Kunden übergebenen Website im vereinbarten Verwendungszweck. 11.5 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
12. Kennzeichnung und Referenz
12.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen erstellten Werken und Werbemitteln dezent auf die Agentur als Urheber hinzuweisen (z. B. „Website by Leadgen“ im Footer), ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 12.2 Die Agentur ist berechtigt, den Kunden mit Namen, Firmenlogo und Abbildungen der erbrachten Leistungen (z. B. Screenshots, Mockups) als Referenz auf ihren eigenen Werbeträgern – insbesondere Website, Portfolio, Angebotsunterlagen und Social Media – zu nennen und zu zeigen. Der Kunde kann dieser Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen.
13. Gewährleistung
13.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls binnen acht (8) Tagen ab Lieferung/Leistung, verdeckte Mängel binnen acht Tagen ab Erkennen, schriftlich und unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 13.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat die Agentur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung. Der Kunde ermöglicht der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen. Die Agentur kann die Verbesserung verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist; in diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. 13.3 Die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet und haftet bei leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder freigegeben wurden. Dies gilt gleichermaßen für Leistungen, die unter Einsatz künstlicher Intelligenz erbracht werden. 13.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Lieferung/Leistung. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird abbedungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten.
14. Haftung
14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und ihrer Angestellten, Auftragnehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen – gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit oder mangelhafter Leistung handelt. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. 14.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der erbrachten Leistung (z. B. einer Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, ist ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war. Die Agentur haftet insbesondere nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos. 14.3 Die Agentur haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden vorgegeben oder freigegeben wurden, sowie nicht für Ausfälle, Sperren, Preis- oder Leistungsänderungen Dritter (z. B. Hosting- und Website-Baukasten-Anbieter, Domain-Registrare, Suchmaschinen, Social-Media- und Werbeplattformen). 14.4 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs (6) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in drei (3) Jahren ab dem schädigenden Ereignis. Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert des betreffenden Auftrags begrenzt. 14.5 Datensicherung: Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und Inhalte selbst verantwortlich. Die Agentur haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht für Datenverlust.
15. Datenschutz und Geheimhaltung
15.1 Die Vertragsparteien halten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG) ein. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) abgeschlossen. 15.2 Die Agentur behandelt ihr überlassene Zugangsdaten und Geschäftsinformationen vertraulich und gibt sie nur an Erfüllungsgehilfen weiter, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.
16. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. 16.2 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. 16.3 Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Stand: September 2026 · Diese AGB werden dem Kunden mit dem Angebot zur Kenntnis gebracht und sind hier jederzeit abrufbar, speicher- und ausdruckbar.